ESG-Beratung.

CSRD und EU-Taxonomie Compliance

Werden Sie Teil einer nachhaltigen Zukunft. Mit INTARIA.

 

INTARIA bietet professionelle Unterstützung sowohl bei der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSR-Richtlinien) als auch bei Analysen im Rahmen der EU-Taxonomie.

Unser Expertenteam steht Ihnen hinsichtlich der CSRD unterstützend zur Seite bei: 

  • der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse,

  • der Analyse der relevanten Pflichtangaben,

  • der Bewertung der Datenpunkte.

 

Im Bereich der Taxonomie helfen wir Ihnen bei:

  • der Identifikation relevanter Wirtschaftsaktivitäten,

  • der Analyse der Tätigkeiten auf deren Taxonomiefähigkeit sowie -konformität,

  • der Ermittlung der Taxonomiequoten.

  

 

 

 

 

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CSRD und EU-Taxonomie: Der Weg zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.

Die Umsetzung des Green Deals durch die Europäische Kommission markiert einen entscheidenden Schritt zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Das übergreifende Ziel besteht darin, die EU bis 2050 als weltweiten Vorreiter bei der Erreichung der Treibhausgasneutralität zu positionieren, während gleichzeitig die Schadstoffemissionen deutlich reduziert und die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Die Einführung wichtiger Rahmenbedingungen wie der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) überarbeitet, stellt einen bedeutenden Meilenstein dar.   

  

Dabei wird vor allem Unternehmen Anerkennung zuteil, welche sich aktiv für die Verbesserung ihrer betrieblichen Praktiken einsetzen. Diese Initiativen würdigen nicht nur lobenswerte Anstrengungen und helfen Kunden, Zulieferern und Investoren gute Entscheidungen zu treffen, sondern dienen auch als unschätzbare Werkzeuge zur Identifizierung von Verbesserungspotenzialen und fördern damit den weiteren Fortschritt hin zu nachhaltigen Geschäftspraktiken. Beide Regulatorien verfolgen die Ziele des Green Deals und haben folgende Hauptziele:  

  • Umleitung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen  

  • Integration von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement  

  • Förderung langfristiger Investitionen und wirtschaftlicher Aktivitäten  

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ESG-Beratung.

Durch die neuen Richtlinien sind in den kommenden Jahren immer mehr Unternehmen von der Berichtspflicht und der damit verbundenen Erhebung diverser Daten betroffen, was die Unternehmen vor eine große Herausforderung stellt. Um eine reibungslose Integrierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung  in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung für die initialen Schritte hinsichtlich der EU-Taxonomie und CSRD an und stehen Ihnen mit einem Expertenteam unterstützend zur Seite.  

Zur Einhaltung der CSRD wird im ersten Schritt eine Wesentlichkeitsanalyse von verschiedenen von den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) vergebenen Themen durchgeführt. Die ESRS umfassen eine Vielzahl von Offenlegungspflichten zu nachhaltigkeitsbezogenen Themen in den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G). Diese Pflichten gelten jedoch nicht für alle Unternehmen gleichermaßen. Stattdessen muss ein Unternehmen nur dann Angaben machen und gegebenenfalls unternehmensspezifische Details ergänzen, wenn sie mit den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten des Unternehmens zusammenhängen.

Um den konkreten Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts zu bestimmen, verlangen die ESRS daher von dem berichtenden Unternehmen, eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Der Wesentlichkeitsanalyse liegt das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit zugrunde, welches durch die CSRD eingeführt und durch die ESRS umgesetzt wird. Es basiert auf der Betrachtung und Kategorisierung von Nachhaltigkeitsaspekten aus zwei Perspektiven: der ökologischen und sozialen Perspektive (Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt; inside-out perspective) sowie der finanziellen Perspektive (Bedeutung von Umweltthemen für das Unternehmen; outside-in perspective). 

Die EU-Taxonomieverordnung (2020/852/EU) definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten im Einklang mit den sechs Umweltzielen der EU als nachhaltig betrachtet werden können und wird durch die CSRD ergänzt. Hierfür werden die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens anhand der delegierten Rechtsakte auf die sogenannte "Taxonomiefähigkeit" geprüft.

Im nächsten Schritt werden jene taxonomiefähigen Tätigkeiten auf deren "Taxonomiekonformität" überprüft. Dabei wird beurteilt, ob sie den technischen Anforderungen der Taxonomie entsprechen. Diesbezüglich muss eine Tätigkeit zu mindestens einem der Umweltziele nachhaltig beitragen, die sogenannten "Do No Significat Harm" (DNSH)-Kriterien müssen erfüllt sein und das Unternehmen muss den Mindestschutzstandards ("Minimum Safeguards" (MS)) entsprechen.

Alle diese Kriterien wurden von der EU tätigkeitsspezifisch festgelegt. 

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Vertrauen Sie INTARIA: Unser erfahrenes ESG-Team unterstützt Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. 

Unsere Experten auf diesem Gebiet beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen. 

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